Die neue Approbationsordnung im Zahnmedizinstudium 🦷

Seit dem Jahr 2021 wird an deutschen Universitätszahnkliniken nach der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) gelehrt.

In diesem Blogartikel werden wir einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen geben, die in der neuen Approbationsordnung (Zahnmedizin) für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland enthalten sind.

1. Neues Curriculum

Die neue Approbationsordnung enthält ein neues Curriculum, das auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Entwicklungen im Bereich der Zahnmedizin abgestimmt ist. Das Ziel ist es, die Ausbildung der Zahnmedizinstudierenden zu verbessern und sicherzustellen, dass sie auf die zukünftigen Anforderungen des Berufs vorbereitet sind.
Das neue Curriculum besteht aus teilweise eher theoretisch oder eher praktisch geprägten Teilen. Im theoretischen Teil werden die Studierenden in den grundlegenden wissenschaftlichen Prinzipien der (Zahn-)Medizin geschult, während der praktische Teil sie mit den verschiedenen Techniken und Instrumenten vertraut macht, die im klinischen Alltag Anwendung finden.

2. Erste-Hilfe-Kurs, Pflegepraktikum, Famulatur

Eine wesentliche Neuerung im Vergleich zur alten Approbationsordnung ist, dass Studienanfängerinnen und -anfänger unter neuer Approbationsordnung einen Erste-Hilfe-Kurs und ein Krankenpflegepraktikum (60 Tage) bis zur Z1-Prüfung (“Physikum”) absolvieren müssen. Im weiteren Studienverlauf muss eine Famulatur in einer Praxis absolviert werden. So möchte man Studierenden frühzeitig einen Einblick in die Tätigkeit in der Niederlassung ermöglichen. Außerdem kann die erlernte Theorie auf diesem Wege mit ersten praktischen Erfahrungen verknüpft werden.

3. Kompetenzorientierte Prüfungen

Nach mindestens vier Semestern werden im ersten Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung die Grundsätze und Grundlagen in den Naturwissenschaften, medizinischen und zahnmedizischen Grundlagenfächern überprüft. Nach mindestens zwei weiteren Semester erfolgt der zweite Abschnitt der zahnmedizinischen Prüfung. Hier müssen Studierenden nachweisen, dass sie zahnmedizinischen, werkstoffkundlichen und zahnetechnischen Grundlagen der ersten sechs Semester beherrschen. Außerdem wird überprüft, ob die Studierenden klinisch-zahnmedizinische Zusammenhänge erfassen können und alle für den klinischen Abschnitt erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen.
In der letzten Prüfung (dritter Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung, “Staatsexamen”) müssen Studierende fächerübergreifend zeigen, dass sie die klinisch-zahnmedizinischen und die für zahnärztliche Tätigkeit notwendigen medizinischen Zusammenhänge erfassen können und alle für die zahnärztliche Versorgung erforderliche Kompetenzen erworben hat.

4. Änderungen im Studienverlauf

Wie der Punkt 3 schon erahnen lässt, wurde auch die grundlegende Struktur des Zahnmedizinstudiums angepasst. Es gibt de facto drei Studienabschnitte: die eigentliche Vorklinik (jetzt 4 Semester, nach alter Approbationsordnung 5 Semester), die „Präklinik“ oder auch das „Phantomjahr“ mit einem Umfang von 2 Semestern sowie der klinische Abschnitt, in dem vier Semester lang die klinische Ausbildung an Patientinnen und Patienten stattfindet.

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Dieser Blogbeitrag stammt vom Team von www.de.medzudo.com. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/BJNR093310019.html
Er wurde das letzte Mal am 28.03.2023 aktualisiert.

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